Tarifsituation

Die Tarife für die Langzeitpflege werden gemäss Art. 7a der Krankenpflege-Leistungsverodnung jährlich vom BAG festgelegt.

Es gilt der 5 Min. Abrechnungstakt (mind. 10 Min. pro Einsatz) sowie der tiers payant (Rechnungsstellung der KLV-Leistungen an Krankenversicherer). Gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich müssen sich die KlientInnen und Klienten mit Fr. 7.65 pro Tag beteiligen (Patientenbeteiligung). Details zur Akut- und Übergangspflege (Tarifverträge) finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürichs unter Pflegefinanzierung

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keine Beiträge an die hauswirtschaftlichen Spitex-Dienstleistungen. Manche Krankenversicherung offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen vergütet werden.

Bei den hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen sind die Taxen von Spitex-Organisation zu Spitex-Organisation verschieden. Die Gemeinden übernehmen einen Teil der Kosten im Bereich Hauswirtschaft/Betreuung der leistungsbeauftragten Spitex-Organisationen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Spitex über die hauswirtschaftlichen Tarife.


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